Was ist die Staatliche Selbstverwaltung?
Selbstverwaltungen sind Personen die erkannt haben, dass der Staat und die staatlichen Stellen ausgefallen sind. Diese haben sich unter UN-Verwaltung gestellt bis der Staat in Deutschland wieder Handlungsfähig wird. Es wird bewusst missachtet, dass die BRD nach dem gültigen internationalen Völkerrecht, seit dem 17. Juli 1990 nur noch ein nicht selbständiges Subjekt darstellt. In dieser nichtstaatlichen (NGO) Organisationsform dürfen auch z.B. keine Steuern erhoben werden.
Diese Selbstverwaltung gilt bis zu dem Tage, an dem durch einen Friedensvertrag mit den Besatzungsmächten des Zweiten Weltkrieges der Besatzungszustand beendet wird und eine in freier Selbstbestimmung und Entscheidung, beschlossene Verfassung für Gesamtdeutschland, das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 (Deutschland als Ganzes), in Kraft tritt.
Die Alliierten definieren Deutschland als das Gebiet des Deutschen Reiches vor 1937. Artikel VII, Abs. 9c: Deutschland bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestand hatte. … Deutschland wird innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, zum Zwecke der Besatzung in vier Zonen eingeteilt, von denen je eine, einer der vier Mächte zugewiesen wird, und ein besonderes Berliner Gebiet, das der gemeinsamen Besatzungshoheit der vier Mächte unterworfen ist.
Dieser Zustand ist auch den meisten Politikern bekannt:
Konrad Adenauer: "Wir sind keine Mandanten des Deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten" (zitiert nach Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim in "Die Deutschlandakte" S. 17)
Joschka Fischer, ehemaliger Außenminister: "Wenn die Mehrheiten sich verändern, mag es eine andere Koalition geben. Aber es wird keine andere Politik geben. Dazu steht zu viel auf dem Spiel. Das wissen alle Beteiligten."
Horst Seehofer, bayerischer Ministerpräsident, bei Erwin Pelzig, 20. Mai 2010: „Diejenigen, die entscheiden sind nicht gewählt, und diejenigen die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden!“ (Hier das Video)
Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender auf dem Sonderparteitag in Dortmund, 27.Februar 2010: „Wir haben gar keine Bundesregierung – Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen Nichtregierungsorganisation in Deutschland.“ (Hier das Video) Die komplette Rede gibt es hier, bei Minute 36 und 25 Sek. seht Ihr das Zitat.
Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender beim Landesparteitag der NRW SPD am 05.03.2010: „Genauso wenig wie es eine gültige Recht(s)ordnung gibt, genau so wenig gibt es einen Staat „Bundesrepublik Deutschland“. (Hier das Video)
Angela Merkel, anläßlich des 60-jähriges-Gründungsjubiläums der CDU am 05.Juli 2005: „Die Menschen Deutschlands haben kein Recht auf Demokratie und freie Marktwirtschaft in alle Ewigkeit.“ (Hier das Video)
Wolfgang Schäuble auf dem European Banking Congress 18.11.2011 in Frankfurt a.M. – „Und wir in Deutschland sind seit dem 08.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“
(Hier das Video)
Rechtsgrundlage Artikel 9 der UN-Res 56/83
Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen. Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.
Personen die sich unter Staatliche Selbstverwaltung stellen sind, weder „Rechts“ noch „Links“ und auch keine „Sekte“ – diese haben nur festgestellt, dass der Staat in Deutschland seit 66 Jahren ausgefallen ist und seit diesem Zeitpunkt nach Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung das Land durch die Alliierten verwaltet wird. Daran ändert auch der 2+4 Vertrag aus dem Jahre 1990 nichts, denn dieser ist kein Friedensvertrag, wie jeder Staatsrechtler weltweit bestätigt.
Artikel 43 Haager Landkriegsordnung
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
Was ist die Selbstverwaltung



