Es gibt kein Gesetz, keine Rechtsvorschrift, nach welcher die Verpflichtung besteht, Parteien oder Parteimitgliedern einen Regierungsauftrag zu erteilen. Es ist legitim, sich als Volk die mehrheitlichen Stimmen zu sichern, um seinen Staat selbst zu verwalten, und aus diesem Grund kann jedermann auch ohne Mitglied in den v§v oder in der Selbstverwaltung zu sein, eine Vollmacht an die v§v zu erklären, den Heimatstaat des deutschen Volkes wieder handlungsfähig zu gestalten, Friedensverträge zu schließen und mit allen Völkern der Erde in Eintracht zu leben, zum Wohle des deutschen Volkes, seiner Kinder und Kindeskinder.
Staatliche Selbstverwaltung (StaSeVe) - Volkssouveränität und direkte Demokratie
Das Volk hat das Recht auf Selbstbestimmung – Jeder kann mitmachen!
Aktualisiert (Donnerstag, den 12. April 2012 um 10:48 Uhr) Geschrieben von: Administrator Donnerstag, den 12. April 2012 um 10:37 Uhr
Der Status „Selbstverwaltung“ durch Mitgliedschaft in einer Organisation
Aktualisiert (Mittwoch, den 04. April 2012 um 06:45 Uhr) Geschrieben von: Administrator Mittwoch, den 04. April 2012 um 06:36 Uhr
Aufgrund stetig wachsender Anfragen beim Verwaltungsrat der v§v mit der Bezugnahme auf eine Veröffentlichung im Internet, nach welcher es ausreichend sein soll, einer Organisation bzw. Gruppe beizutreten, um damit den Status der „Selbstverwaltung“ zu erlangen, ist dazu folgendes anzumerken:
Artikel 9 der UN Resolution A/RES/56/83 beinhaltet ganz klar die Aussage, dass nicht nur die einzelne Person in der Lage ist, hoheitliche Befugnisse auszuüben, sondern auch eine Personengruppe. Dazu der Text des Art. 9:
Schäubles "betrügerisches Privatgespräch"
Aktualisiert (Mittwoch, den 15. Februar 2012 um 08:03 Uhr) Geschrieben von: Administrator Mittwoch, den 15. Februar 2012 um 06:56 Uhr
In Berlin sorgt ein Youtube-Video für Unruhe. Wolfgang Schäuble stellt darauf seinem portugiesischen Kollegen offenbar weitere Hilfen in Aussicht - nachdem man sich um Griechenland gekümmert habe.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) war am Donnerstag beim Finanzminister-Treffen in Brüssel anscheinend ohne sein Wissen bei einem Gespräch mit seinem portugiesischen Amtskollegen Vítor Gaspar gefilmt worden. Braucht auch Portugal einen zweiten Rettungsplan? Und wenn ja - warum? Offenbar bereitet sich Berlin bereits auf ein Scheitern der angeblich so erfolgreichen "Stützung" Portugals vor - vielleicht sogar auf eine Pleite Griechenlands.
Ein rollender Stein setzt kein Moos an
Aktualisiert (Donnerstag, den 16. Februar 2012 um 10:20 Uhr) Geschrieben von: Administrator Donnerstag, den 15. Dezember 2011 um 06:16 Uhr
von Dr. Werner H. Ratnikow, bdfj: bundesvereinigung der fachjournalisten
Franz-Josef Johannes Stein (geb. 14.04.1951), Richter am Amtsgericht Dortmund, hat endlich den Beweis dafür geliefert, schriftlich darzulegen, wie es tatsächlich um das Recht in unserem Lande steht.
Endlich findet ein erfahrener Richter den Mut, in einem Beschluss die Umsetzung zu fixieren, welche ihm als unabhängiger Richter aufgetragen wurde: Man darf keinen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts verklagen, auch nicht die Ministerpräsidentin des Landes NRW, auch nicht den Bundespräsidenten oder die Bundeskanzlerin und, und, und, weil das ein Verfahrensmissbrauch sei...
Richterskandal am Amtsgericht Dortmund
Aktualisiert (Dienstag, den 28. Februar 2012 um 18:25 Uhr) Geschrieben von: Administrator Donnerstag, den 15. Dezember 2011 um 06:16 Uhr
Die Justiz schaut weg oder wie Dortmunder Richter gegen den Richtereid verstossen.
Presseveröffentlichung vom 29.01.2012 zum Skandalfall am Amtsgericht Dortmund.
Verfasser: RA Torsten Ramm, editiert Wake News ©
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei überreiche ich Neuigkeiten in Sachen Selbstverwaltung Lothar Rohling ./. Dr. Kollenberg u.a. (Merkel & Co.) mit der Bitte diesen willkürlichen gegen die Menschenrechte des Klägers verstoßenden Beschluss durch einen exekutiv und somit legislativ abhängigen Richter, sowie sich die Richterschaft durch die seit Jahren bekannte Veröffentlichung des Deutschen Richterbundes (Anl. 1) selbst sieht, was wiederum dem Art. 20 Abs. 3 GG und dem diesbzgl. geleisteten Richtereid widerspricht, zu verteilen.
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